Bekanntmachung des SÄCHSISCHEN LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE
Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen.
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